Belegstellenordnung

Belegstellenordnung

Der Belegstelle "Revierförster Biel"

1.Gesetzlicher Schutz

Die „Belegstelle Revierförster Biel“ im „Kämmerzeller Wald“ ist eine vom Imkerverein Fulda e.V. betriebene und am 03.07.2017 unter gesetzlichen Schutz gestellte Carnica-Rassebelegstelle.

2. Die Öffnungszeiten

werden jährlich in der Fachzeitschrift „bienen & natur“ von Mai bis Juni sowie auf der Homepage des Imkervereins Fulda e.V. veröffentlicht.

3. Anmeldung

Um die Belegstelle nutzen zu können muss sich jeder Imker im Vorfeld beim Belegstellenleiter anmelden. Dies kann über die Internetseite, E-Mail, oder per Telefon geschehen.

Hier wird eine Kundennummer vergeben unter Angabe des Namens, Adresse, E-Mail, und Telefonnummer des Beschickers.

Jeder Beschicker bekommt dann die Liefer-/ Abholmeldung, Abschlussmeldung des Züchters, Anfahrt Skizze und den Gestattungsvertrag des Forstamts per E-Mail zugesandt.

4. Anlieferung

Jede Anlieferung und Abholung von Begattungskästen ist auf der Belegstelle anzuzeigen durch die Liefer-/ Abholmeldung. Für die Meldung ist ein Briefkasten an der Belegstellenhütte angebracht.

5. Kundennummer und Gebühren

Die Kundennummer ist sichtbar am Deckel des Begattungskästchens anzubringen.Name, Anschrift und Telefonnummer kann auf oder unter dem Deckel angebracht werden.Die Kundennummer wird bei jährlicher Beschickung der Belegstelle beibehalten.

Nach 2 Jähriger Nichtbeschickung kann die Kundennummer neu vergeben werden.

Die Belegstellengebühr pro angelieferter Königin beträgt 2 Euro.

Diese ist vor Abholung der Königinnen auf das folgende Konto unter Angabe der Menge der angelieferten Königinnen und der eigenen Kundennummer auf das Konto des Imkervereins Fulda zu entrichten.

Kontoverbindung

Kontoinhaber: Imkerverein Fulda e.V.

IBAN DE95 5305 0180 0042 0026 02

6.Gesundheitszeugnis

Für die Begattungsvölkchen, die auf die Belegstelle gebracht werden, muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis der zuständigen Veterinärbehörde des Beschickers vorliegen, und mit der Liefer-/ Abholmeldung der Königinnen in den Briefkasten an der Belegstelle hinterlegt werden.

6.1. Markierung und Aufstellung

In der Liefer-/ Abholmeldung muss markiert werden wo die Begattungsvölker aufgestellt werden. Bei Aufstellung von EWK´s bitte die Reihe markieren und die Plastiknummer auf der Vorderseite des Schutzhäuschens das belegt wurde notieren.

Bei Anlieferung der Mehrwabenkästen dürfen nur die Fluglöcher geöffnet werden jedoch nicht die Deckel.

7. Schutzhäuser

Schutzhäuser für EWK´s können nur gestellt werden soweit diese ausreichend vorhanden sind (1/3 DN Maß). Die noch freien Schutzhäuschen können beim Belegstellenleiter erfragt werden.

Der Beschicker ist selbst für die sichere Aufstellung seiner Begattungskästchen zuständig und verantwortlich, soweit diese nicht in Schutzhäuschen untergebracht werden können.

8. Anlieferung der Völker

Jeder Beschicker kann eigenständig in den Zeiten von 8 – 10 Uhr und 18 – 19:30 Uhr die Belegstelle anfahren. Hier ist die Anfahrtsskizze zu beachten. Die Wege sind an den Kreuzungen mit Holzpfosten und Katzenaugen markiert. Die gesperrten Wege dürfen nur zur Anlieferung und Abholung von Königinnen oder zur Kontrolle der Vatervölker befahren werden.

Hierfür muss der Gestattungsvertrag des Forstamts immer mitgeführt und beim Parken an der Belegstelle hinter die Winschutzscheibe gelegt werden.

9. Verhalten im Wald

Im Wald ist nur eine Geschwindigkeit von 10 km/h erlaubt um nicht das Wild zu erschrecken.

Die Waldkulturen dürfen nicht beschädigt werden. Auf Sauberkeit im Wald ist zu achten. Für angerichtete Schäden haftet der Anlieferer oder Abholer.

Das Rauchen im Wald und auf der Belegstelle ist strengstens verboten. Falls Feuer ausbrechen sollte ist an der Schutzhütte der Belegstelle ein Feuerlöscher vorhanden.

10. Zuchtkarte

Zuchtkarten müssen bei Anlieferung mit den Unterlagen im Briefkasten hinterlegt werden. Diese werden anschließend dem Züchter zugesandt oder in einem Schutzhäuschen hinterlegt.

11. Drohnenfreiheit

Die Paarungsvölkchen müssen absolut Drohnenfrei angeliefert werden. Zugelassen sind alle Begattungskästchen, die dem heutigen Stand entsprechen, sie müssen allerdings auf Drohnenfreiheit kontrolliert werden können.

Bei Anlieferung in Mehrwaben-Begattungskästen ist zusätzlich ein Drohnenabsperrgitter (5,2mm) innen oder außen erforderlich. Eventuell vorhandene Drohnenzellen in Mini oder Mini Plus Kästen sind vor Anlieferung zu zerstören.

12. Kontrollen

Der Belegstellenleiter und dessen Helfer dürfen aufgestellte Begattungsvölkchen auf Drohnenfreiheit kontrollieren.

Sollten Drohnen in den Begattungsvölkern entdeckt werden, werden alle Begattungsvölkchen des betreffenden Beschickers sofort von der Belegstelle entfernt und können dann beim 1 Vorsitzenden nach Rücksprache abgeholt werden.

Eine Rückerstattung der Belegstellengebühr erfolgt nicht.

13. Belegstelle

Diese Belegstellenordnung ist für jeden bindend, der die Belegstelle nutzen möchte. Jeder Nutzer hat sich an die Anweisungen des Belegstellenleiters zu halten. Die Missachtung der Belegstellenordnung hat den Ausschluss der Nutzung zur Folge.

14.Haftung

Sowohl der Belegstellenleiter als auch der Imkerverein Fulda e.V. haftet nicht bei Diebstahl, Frevel, Schäden durch Wild und Witterung auf der Belegstelle. Jeder Beschicker fährt die Belegstelle auf eigene Gefahr an.

15. BITTE UNBEDINGT BEACHTEN: Begattungseinheiten, deren Bienen aus einem Faulbrutsperrbezirk kommen, dürfen nicht angeliefert werden (Bienenseuchen-Verordnung §7/§8) – Verstöße werden zur Anzeige gebracht!

16. Datenschutzerklärung

Die Belegstelle Revierförster Biel erfasst die Personendaten der Nutzer (Name, Anschrift, Anlieferung und Abholung). Die Erfassung der Daten geschieht zum Zwecke des Nachweises gegenüber dem Landesverband Hessischer Imker e.V.. Die Daten werden nach Ablauf der Zweckerfüllung und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Die Daten werden ausschließlich beim Landesverband Hessischer Imker e.V. verwendet. Sie werden an weiteren Dritten nicht weitergegeben und zu keinen anderen Zweck verwendet.

Die Nutzer der Belegstelle nehmen dies zur Kenntnis und stimmen der Datenverarbeitung zum beschriebenen Zweck zu.

Bei jeglichen Fragen stehen ihnen der Belegstellenleiter und dessen Stellvertreter zur Verfügung.

Fulda im März 2020

Der Belegstellenleiter

.